Weidmesser Ord. 1838, Kanton Waadt, Variante 2
CHF 399.95
Das Weidmesser entspricht weitgehend der Ordonnanz vom 15. Dezember 1838 des Kanton Waadt. Es gibt gerade wie auch s-förmige Parierstangen sowie verschiedene Klingenformen. Der Kanton Neuenburg hatte ab 1840 ähnliche Weidmesser verwendet. Nach der Einführung des Weidmessers eidgenössischer Ord. 1842/52 fanden die alten kantonalen Weidmesser bei der Polizei Verwendung.
Hersteller: WESTER & CO SOLINGEN
Klingenlänge: 50.7 cm
Parierstange: s-förmig
Seriennummer: 179
Schöner Zustand gemäss Bilder. Das Mundstück hat zwei Risse.
Nur noch 1 vorrätig

Uniformknopf Ord. 1898 für Sappeur, 21 mm, O. Schärer
Buch, Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Band 10, Artillerie III, Der Weg zum einheitlichen Artillerie-System
Verbandsabzeichen Territorialregion 4 






























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