Weidmesser Ord. 1838, Kanton Waadt, Variante 2
CHF 399.95
Das Weidmesser entspricht weitgehend der Ordonnanz vom 15. Dezember 1838 des Kanton Waadt. Es gibt gerade wie auch s-förmige Parierstangen sowie verschiedene Klingenformen. Der Kanton Neuenburg hatte ab 1840 ähnliche Weidmesser verwendet. Nach der Einführung des Weidmessers eidgenössischer Ord. 1842/52 fanden die alten kantonalen Weidmesser bei der Polizei Verwendung.
Hersteller: WESTER & CO SOLINGEN
Klingenlänge: 50.7 cm
Parierstange: s-förmig
Seriennummer: 179
Schöner Zustand gemäss Bilder. Das Mundstück hat zwei Risse.
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