Weidmesser Ord. 1838, Kanton Waadt, Variante 1

CHF 249.95

Das Weidmesser entspricht weitgehend der Ordonnanz vom 15. Dezember 1838 des Kanton Waadt. Es gibt gerade wie auch s-förmige Parierstangen sowie verschiedene Klingenformen. Der Kanton Neuenburg hatte ab 1840 ähnliche Weidmesser verwendet. Nach der Einführung des Weidmessers eidgenössischer Ord. 1842/52 fanden die alten kantonalen Weidmesser bei der Polizei Verwendung.

Hersteller: W & Co (WESTER & CO SOLINGEN)

Klingenlänge: 53.1 cm

Parierstange: gerade

Seriennummer: –

Schöner Zustand gemäss Bilder. Die Scheide fehlt leider.

Nur noch 1 vorrätig