Exerzierwurfgranate Ord. 1948 für Karabiner 31, Variante 2
CHF 129.95
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Die Exerzierwurfgranate 48 wird wie der Name schon sagt zum Exerzieren für das verschiessen von Gewehrgranaten eingesetzt. Das Wurfgranate enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das 5. Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Farbe des Stiels: Silber
Gebrauchter Zustand gemäss Bilder. Der Ring und der Stiel sind beschädigt.
NICHT VORRÄTIG
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Armschlaufe Ord. 1972 Hilfsdienst, Funktionsstufe 4
Brusttaschenanhänger Emblem Infanterist
Verbandsabzeichen Inf Bat 61 Stabskp
Béretemblem Lehrverband Luftwaffe 31 Goldkranz
Béretemblem Felddivision 5 Goldkranz
Brusttaschenanhänger Infanteriebesatzer / Infanteriepanzerfahrer mit Spezialistenabzeichen Fahrer B1 / C1
Verbandsabzeichen Territorialregion 4
Achselschlaufe Bat 009, Kp 3
Béretemblem Felddivision 8 Goldkranz, Variante 1
Verbandsabzeichen Vsg Rgt 02
Verbandsabzeichen FU Bat 15 Kp 3
Funktionsabzeichen Fliegersoldat, Variante 1
Achselschlaufe Bat 041 






















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