Exerzierwurfgranate Ord. 1948 für Karabiner 31, Variante 1
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Die Exerzierwurfgranate 48 wird wie der Name schon sagt zum Exerzieren für das verschiessen von Gewehrgranaten eingesetzt. Das Wurfgranate enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Farbe des Stiels: Grau
Guter, gebrauchter Zustand gemäss Bilder.
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