Exerzierwurfgranate Ord. 1948 für Karabiner 31, Variante 1
CHF 149.95
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Die Exerzierwurfgranate 48 wird wie der Name schon sagt zum Exerzieren für das verschiessen von Gewehrgranaten eingesetzt. Das Wurfgranate enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Farbe des Stiels: Grau
Guter, gebrauchter Zustand gemäss Bilder.
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Reglement 65.359 dfi, Panzerabwehrwaffensystem Panzerfaust, 1994
Béretemblem Fliegerabwehrbrigade 33 Goldkranz
Verbandsabzeichen Fachstab MIKA FOMIC ZS
Tschako Ord. 1869/75, (0) Feldartillerie Batterie 05, St. Gallen, Landwehr, Grösse 53.5
Verbandsabzeichen Höhere Kaderausbildung HKA
Schirmmütze Polizei Niedersachsen
Verbandsabzeichen Kata Hi Bat 23, Kp 4
Achselschlaufe Bat 064, Kp 2
Verbandsabzeichen Kata Hi Bat 1
Verbandsabzeichen HQ Rgt 1
Verbandsabzeichen gr ob bl 49 Bttr ob bl I/49
Verbandsabzeichen Fest Pi Bat 23 




















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