Exerzierwurfgranate Ord. 1948 für Karabiner 31, Variante 1
CHF 149.95
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Die Exerzierwurfgranate 48 wird wie der Name schon sagt zum Exerzieren für das verschiessen von Gewehrgranaten eingesetzt. Das Wurfgranate enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Farbe des Stiels: Grau
Guter, gebrauchter Zustand gemäss Bilder.
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Achselschlaufe Bat 010, Kp 3
Reglement 53.114/I d, Handbuch für den DRAGON-Schützen, 1983
Uniformknopf Ord. 1978 für FHD/MFD, 16 mm
Verbandsabzeichen Kata Hi Bat 23, Kp 4
Achselschlaufe Bat 064, Kp 2
Achselschlaufe Bat 083, Stabskp
Achselschlaufe Bat 04, Kp 2 




















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