Exerzierwurfgranate Ord. 1944 für Karabiner 31
CHF 329.95
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Die Exerzierwurfgranate 44 wird wie der Name schon sagt zum Exerzieren für das verschiessen von Gewehrgranaten eingesetzt. Das Wurfgranate enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Farbe des Stiels: Grau
Jahr: 1945
Stempel: 11 – 45 T
Gebrauchter Zustand gemäss Bilder.
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Reglement 53.107 d, Die Handgranate 85 (HG 85), 1991
Sugus Auszeichnung Sturmgewehr Stufe 1, neu
Verbandsabzeichen Flhf Rgt 4 Alarmtruppe Stabsbat 4
Verbandsabzeichen Art Rgt 13 Panzerhaubitz Abteilung 58
Verbandsabzeichen Inf Bat 65 Kp 4
Feldflasche Ord. 1932 grün, von 1951, MEWA
Funktionsabzeichen Büroordonnanz Ord. 1995, Variante 1
Uniformknopf Ord. 1949 für Mannschaf, 16 mm, Variante 1
Brusttaschenanhänger Betriebssoldat
Achselschlaufe Abt 25, Stabskp
Brusttaschenanhänger Infanterist mit Spezialistenabzeichen Panzerfaust 


























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