7.5 mm Manipulierpatrone GP 11, Variante 1 von 1913 (06)
CHF 24.95
Die Manipulierpatrone wird zum Üben von Manipulationen eingesetzt. Anstelle des Zündhütchens hat dieses Manipat eine Feder mit Messingkopf, welche den Aufschlag des Zündstifts abfedert.
Das Manipat hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz). Diese Variante ist sehr selten zu finden.
Bodenstempel: 6 D 13 T
Farbe: messingfarben
Rillen: 2
Spitze: spitz
Gebrauchter Zustand gemäss Bilder.
NICHT VORRÄTIG
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Kolbenkappe Ord. 1931 für Karabiner 31
Schnalle für Trageriemen Ord. 1957 für Sturmgewehr 57
Lader für Blinde Patrone GP 11
Reglemententasche / Dokumententasche
Reglement 53.132 d, Der 6 cm Werfer 1987 (6 cm W 87), 1992
Reglement 51.9/III dfi, Abzeichen der Schweizer Armee, 1997
Reglement 53.132 d, Der 6 cm Werfer 1987 (6 cm W 87), 1990
9 mm Pistole Manipulierpatrone aus Messing 

















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