Übungsgranate Ord. 1958 für Sturmgewehr 57 (INERT)
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Die Übungsgranate 58 wird wie der Name schon sagt zur Übung für das verschiessen von Gewehrgranaten eingesetzt. Das Übungsgranate enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das 4. Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Guter, gebrauchter Zustand gemäss Bilder.
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Kategorien: Ausrüstung, Munition (INERT), Waffen und Zubehör
Schlagwörter: Ausrüstung, Ordonnanz 1958, Sturmgewehr, Sturmgewehr 57, Übungsgranate, Waffenzubehör
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