Geschoss zu Mehrzweckwerfer MZW 73/91
CHF 39.95
Das Geschoss besteht aus mehreren Gummiprojektilen und werden durch eine Hülle aus Kunststoff zusammengehalten. Das Geschoss enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Schöner Zustand gemäss Bilder.
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Kategorien: Manipuliergewehrgranaten, Manipulierpatronen, Schnittmodelle und Wurfkörper, Waffen und Zubehör
Schlagwörter: Karabiner 31, Mehrzweckwerfer, Waffenzubehör

Kragenspiegel Motorfahrer / Motorradfahrer, Variante 1
Lader für Manipulier-Treibpatronen Ord. 1959
Abzeichen OSCE
Wachtmeisterkreuz Ord. 1949 orange, Variante 3
Verbandsabzeichen Flhf Rgt 4 Alarmtruppe Stabsbat 4
Lader mit 6 Manipulierpatrone GP 11, Variante 5, Aluminium
Frosch Ord. 1990 zu Bajonett 90, Variante 2
Achselschlaufe Bat 019, Kp 3
Reglement 53.107 d, Die Handgranate 85 (HG 85), 1991
Béretemblem Feldarmeekorps 1 Goldkranz, Variante 1
Lader für Blinde Patrone GP 11
Armschlaufe Ord. 1972 Hilfsdienst, Funktionsstufe 4
Verbandsabzeichen Ristl Abt 32
Sugus Auszeichnung Handwerker
Behelf 59.5 d, Selbst- und Kameradenhilfe im Gefecht, 1983
Wachtmeisterkreuz Ord. 1949 gold, Variante 2
Funktionsabzeichen Büroordonnanz Ord. 1995, Variante 1
Funktionsabzeichen Physiker Ord. 1972, Variante 1
Dreiecktuch IVS, 1968
Sugus Auszeichnung Fouriergehilfe, neu
Schnalle für Trageriemen Ord. 1957 für Sturmgewehr 57 



















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