Geschoss zu Mehrzweckwerfer MZW 73/91
CHF 39.95
Das Geschoss besteht aus mehreren Gummiprojektilen und werden durch eine Hülle aus Kunststoff zusammengehalten. Das Geschoss enthält kein Sprengstoff und hat keine Treibladung und ist per Definition keine Munition. Beachten Sie das letzte Foto (Ausschnitt aus den schweizerischen Waffengesetz).
Schöner Zustand gemäss Bilder.
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Kategorien: Manipuliergewehrgranaten, Manipulierpatronen, Schnittmodelle und Wurfkörper, Waffen und Zubehör
Schlagwörter: Karabiner 31, Mehrzweckwerfer, Waffenzubehör

Lader für Manipulier-Treibpatronen Ord. 1959
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Verbandsabzeichen Flhf Rgt 4 Alarmtruppe Stabsbat 4
Lader mit 6 Manipulierpatronen GP 11, Ord. 1959, Variante 1
Béretemblem Gebirgsdivision 12 Goldkranz
Helmüberzug Ord. 1931 für Stahlhelm Ord. 1918/40, Splittertarn, zweiseitig
Brusttaschenanhänger Infanteriebesatzer / Infanteriepanzerfahrer mit Spezialistenabzeichen Fahrer B1 / C1
Verbandsabzeichen Pz Br 04 Stabsbat
Feldflasche Ord. 1932/35 grün, BAG
Béretemblem Territorialdivision 1 Goldkranz, Variante 2
Achselschlaufe Abt 09, Kp 2
Verbandsabzeichen Kata Hi Bat 2, Kp 1
Achselschlaufe
Schnalle für Trageriemen Ord. 1957 für Sturmgewehr 57
Verbandsabzeichen Kata Hi Bat 23, Kp 4
Funktionsabzeichen Fliegersoldat, Variante 1
Verbandsabzeichen Höhere Kaderausbildung HKA
Verbandsabzeichen G Bat 09, Logistik, Variante 1
Lader für Blinde Patrone GP 1890
Béretemblem Felddivision 8 Goldkranz, Variante 2
9 mm Pistole Manipulierpatrone aus Messing
Reglement 53.107 d, Die Handgranate 85 (HG 85), 1991
Funktionsabzeichen Chemiker Ord. 1968, Variante 1
Lader mit 6 Manipulierpatronen GP 11, Ord. 1959, Variante 2 



















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