Dolch Ord. 1943 für Offiziere Stadtpolizei Zürich, S.I.G. Neuhausen, von 1945

CHF 215.00

Der Dolch Mod. 1943 wurde als Ersatz für Säbel und Degen der Offiziere und höhere Unteroffiziere eingeführt und verfügt über dreifach verschraubte Holzgriffschalen und eine zweischneidige, symmetrische Klinge. Die Scheide ist schwarz lackiertem Stahlblech hergestellt und hat einen Karabinerhaken, der zum Einhängen am Offiziersgurts dient. Die Polizei verwendete den gleichen Dolch wie das Militär, der einzige Unterschied ist das Schlagband.

Hersteller:

  • Dolch: S.I.G. Neuhausen
  • Scheide: Basler Eisenmöbelfabrik AG (S)

Jahr: 1945

Schlagband: Offiziere Stadtpolizei Zürich

Seriennummer: 27239

Sehr schöner Zustand gemäss Bilder.

Der Dolch hat eine symmetrische Klinge unter 30 cm und gilt z.B. in Deutschland als Waffe und darf nur von Personen erworben werden, die Inhaber einer Waffenbesitzerlaubnis sind. Da es sich um eine Ordonnanzwaffe handelt, wird in der Schweiz eine Ausnahme gemacht und bedarf hierzulande keiner Bewilligung.

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